Schloss Wachenheim - Sekt aus der Pfalz | Sektlexikon


Sektlexikon

In unserem Lexikon haben wir die wichtigsten Begriffe zum Themenbereich Sekt für Sie zusammengefasst.
  • Crémant

    Die Bezeichnung Crémant hat lange Tradition und kommt aus dem französischen Sprachgebrauch. Bereits damals befanden sich unter den moussierenden Weinen der Champagne auch solche, die nur eine schwache Gärung erfahren hatten. Diese bezeichnete man als Crémant oder halb-moussierende Schaumweine, wobei sie sich durch einen geringeren Kohlensäuregehalt, bzw. ein schwächeres Mousseux oft angenehm weinig präsentierten. Später wurde dieser Begriff in Frankreich über die Grenzen der Champagne hinaus für einen guten Vin Mousseux gehobener Qualität verwendet.

    Heute darf die Bezeichnung „Crémant“ nur für Sekte verwendet werden, die die sehr anspruchsvollen Kriterien der EG-Verordnung erfüllen. Dabei ist die historische Bedeutung als „halb-moussierende Schaumweine“ in den Hintergrund getreten. Selbstverständlich hat ein „Crémant“ heute ein ebenso prickelndes wie angenehmes Mousseux

    In der EG-VO Nr. 2333/92 (neu 310) wurden die Kriterien für die Herstellung von Crémant festgelegt, wobei sich die Vorbedingungen für die Herstellung unseres Crémant Sekt b.A. Pfalz wie folgt definieren:
    1. Die Trauben werden von Hand gelesen.
    2. Die Kelterung der Trauben wird ohne das Vermahlen der Trauben als Ganztraubenpressung durchgeführt.
    3. Die Ausbeute bei der Traubenpressung ist auf 66% festgelegt (150 kg Trauben ergeben ca. 100 kg Most).
    4. Der Höchstgehalt der schwefligen Säure ist auf maximal 150 mg/l begrenzt.
    5. Der Qualitätsschaumwein b.A. muss in traditioneller Flaschengärung hergestellt sein.
    6. Für die einzelnen Weinanbaugebiete sind bestimmte Rebsorten vorgeschrieben; für die Pfalz sind dies die Rebsorten Weissburgunder, Riesling, Grauburgunder, Spätburgunder, Schwarzriesling und Chardonnay.
    7. Die Versanddosage ist auf max. 15g/l entsprechend der Bezeichnung „brut“ zu begrenzen.


  • Cuvée, deutsch: Verschnitt

    Mischung von Weinen verschiedener Herkunft, verschiedener Jahrgänge oder auch verschiedener Rebsorten zu einem harmonischen Ganzen.
    über eine Cuvée der Grundweine kann der Fachmann das Endprodukt, den schäumenden Wein, so zusammenstellen, dass der Kenner über Jahrgangsschwankungen hinweg die gleichbleibende Qualität in seiner Sektmarke wieder findet. Auch lassen sich über Cuvées Vorteile einzelner Rebsorten zu einem optimalen Genusserlebnis vereinen.

    Hervorragende Jahrgänge und Lagen werden aber auch auf Basis eines Weines zu Sekt vergoren. So z. B. ein Großteil Schloss Wachenheim Edition.


  • Drahtbügel

    Agraffe


  • Flaschengärung

    Durchführung der zweiten Gärung in der Flasche.
    Nach Beendigung der Gärung und Reife des Sektes wird dieser entweder nach demRüttelverfahren („Flaschengärung nach traditionellem Verfahren“) oder durch Filterenthefung von der Hefe getrennt. Der Begriff „Flaschengärung“ darf nur angegeben werden, wenn die Cuvéedurch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Qualitätsschaumwein geworden ist und die Herstellungsdauer einschließlich der Reife im Herstellungsbetrieb vom Beginn der zweiten Gärung an mindestens neun Monaten beträgt.


  • Fülldosage

    Flüssigkeit aus in Wein gelöstem Zucker und Reinzuchthefe, die die zweite Gärung der Cuvéeinitiiert.
    Die Fülldosage darf den Gesamtalkoholgehalt des fertigen Sektes um höchstens 1,5 % vol erhöhen. Für die vom Gesetz vorgeschriebene Druckentwicklung werden etwa 25g Zucker je Liter benötigt. Die àFülldosage darf sich aus Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost, Traubenmostkonzentrat, Kristallzucker und Wein zusammensetzen.


  • Gärung

    Durch die alkoholische Gärung wird Zucker durch die Weinhefe (Saccharomyces Cerevisae) in Ethylalkohol und Kohlensäure umgewandelt.

    Gärung, durch die Schaumwein oder Sekt gewonnen werden soll, darf nach Verordnung der EU nur durch die Fülldosage ausgelöst werden. Ausgenommen ist die sog. Méthode rurale.
    Die Gärung darf nur in Flaschen oder anderen geschlossenen Behältern durchgeführt werden.


  • Gärung, zweite

    In der EU ist eine zweite Gärung des Cuvées zur Erzeugung von Qualitätsschaumwein (Sekt) gesetzlich vorgeschrieben.

    Die zweite Gärung beruht, wie die erste, auf der Umwandlung von Zucker in Alkohol und Kohlensäure. Da dies in druckfesten Behältern oder dickwandigen Flaschen, also in luftdicht verschlossenen Behältnissen, geschieht, bindet sich die Kohlensäure im Getränk. Da die zweite Gärung für Weinhefen in einem sehr ungünstigen Milieu (Alkohol, klares Medium und Kohlensäuredruck) stattfindet, verwendet man speziell selektierte Reinzuchthefen.


  • Imprägnierung

    Bedeutet den Zusatz von Kohlensäure zu Wein, um daraus Perlwein (niedriger Druck) oder Imprägnierschaumwein (Mindestdruck 3 bar) herzustellen. Imprägnierschaumwein ist somit durch den Zusatz von Kohlensäure die einfachste Form des Schaumweins. Der Zusatz von Kohlensäure muss nach dem Weingesetz auf dem Etikett durch die Worte „mit zugesetzter Kohlensäure“ deklariert werden. Dies gilt auch für ausländische Schaumweine.


  • Kohlendioxid, Kohlensäure

    CO2
    Die Löslichkeit in Wein und Schaumwein ist um ein vielfaches höher als in Wasser. Durch die alkoholische Gärung wandeln Hefen Zucker in Alkohol und Kohlensäure um. Das CO2 im Schaumwein darf nur aus der alkoholischen Gärung der Cuvée stammen, aus der er bereitet wird.


  • Méthode champenoise (franz.)

    Entspricht dem Verfahren der traditionellen Flaschengärung. Die Angabe „Méthode champenoise“ gilt nur für Schaumwein erzeugt in der Region Champagne und darf nicht für Qualitätsschaumwein anderer Regionen oder Länder verwendet werden.


  • Méthode rurale (franz. „ländliche Methode“)

    Schaumwein aus erster Gärung. Sich noch in der ersten Gärung befindlicher Wein wird in Flaschen gefüllt und verschlossen.Die noch nicht abgeschlossene erste Gärung setzt sich dabei in der Flasche fort. Die dabei entstehende Kohlensäure bindet sich im Wein. Historisch waren dies die ersten Versuche das „Prickeln“ in Flaschen zu bringen. Die méthode rurale findet auch noch heute in manchen Regionen Gebrauch.


  • Rütteln

    Bezeichnet das Drehen und langsame aufstellen der Sektflaschen „auf den Kopf“ bei der „Flaschengärung nach traditionellem Verfahren“ (s. auch Flaschengärung).
    Das Rütteln dient als Vorbereitung des folgenden Arbeitsschrittes, der Enthefung (Degorgieren) der Rohsekte. Beim manuellen Rütteln werden die Sektflaschen waagrecht mit dem Flaschenhals in vorgebohrte öffnungen der sog. Rüttelpulte (pult- oder dachförmige Brettergestelle) aufgesteckt. Beim periodischen Rütteln und drehen der Flaschen werden diese immer steiler gestellt, sodass sich das Hefedepot mit der Zeit im Flaschenhals sammelt. Nun werden die Flaschen ohne ihre Steillage zu verändern degorgiert (entheft).


  • Rüttelverfahren

    Traditionelles Verfahren der Sektherstellung. Vorgeschrieben bei der Bezeichnung "Flaschengärung nach traditionellem Verfahren".
    Der Sekt bleibt vom Beginn der zweiten Gärung bis zum öffnen des Sekttrinkers in der gleichen Flasche. Es findet keine Transvasion = Filterenthefung statt, der Rohsekt wird über Rütteln undDegorgieren vom Hefedepot abgetrennt.


  • A
  • A.P. – Nummer

    Amtliche Prüfungsnummer.
    Diese wird durch die zuständige Landesbehörde für inländischen Qualitätsschaumwein b. A. und Rebsortensekte bei positiver Prüfung als Signum kontrollierter Qualität erteilt. Die Grundlagen für die Prüfung finden sich in §21 (Qualitätsprüfung) der VO zur Durchführung des Weingesetzes vom Mai 1995, Anlage 6.

    Sekt bestimmter Anbaugebiete (Sekt b. A.) oder Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsschaumwein b. A.). In Deutschland sind diese die Ahr, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel - Saar - Ruwer, Nahe, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz, Franken, Württemberg, Baden, Saale – Unstrut und Sachsen.


  • Agraffe

    Vorrichtung aus Draht oder Metallstreifen zum Festhalten des Korkens der Sektflasche entgegen des Kohlensäuredrucks des Sektes.


  • Anbaugebiete, bestimmte (b. A.)

    In Deutschland  Ahr, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel – Saar - Ruwer, Nahe, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz, Franken, Württemberg, Baden, Saale – Unstrut, Sachsen (§ 3 Absatz 1 WeinG). Im EU-Raum gelten die Bezeichnungen „Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete“ oder „Qualitätsschaumwein b. A.“ oder „Sekt bestimmter Anbaugebiete“ oder „Sekt b. A.“.


  • Aufbewahrung

    Kühle Keller und dunkle Speisekammern sind in Zeiten von modernen, zentralbeheizten Wohnungen immer seltener. Dennoch sollte der Sekt optimal „aufbewahrt“ werden, damit er sich länger jung und frisch hält. So sollte er so kühl wie möglich, jedoch nicht in der Tiefkühltruhe, aufbewahrt werden und vor direktem Lichteinfluss über längere Zeit geschützt werden.


  • Ausbau

    Umfasst alle Maßnahmen, um einen Wein oder Sekt konsumfertig und haltbar zu machen.


  • B
  • brut (franz.) = herb

    Nach Ende der zweiten Gärung und der Enthefung (Degorgieren) hat der Sekt keine schmeckbare Süße mehr, da der Zucker normalerweise komplett von der Hefe in Alkohol und CO2 umgewandelt wurde. Zur Geschmacksharmonisierung wird dem Sekt eine Dosage von hier weniger als 15 g/l Zucker zugesetzt.


  • Bukett, franz. Bouquet

    Bezeichnung für die Aromenaustrahlungen eines Weins, Schaumweins oder Sektes, welche von Mund und Nase aufgenommen werden. Diese aromatischen Verbindungen kommen aus der Traube (Sorten- oder Traubenbukett), durch die Gärung (Gärbukett) und bei der Lagerung (Lagerungsbukett) und verflüchtigen sich in ungeeigneten Gläsern relativ schnell.