Bezeichnung für Schaumweine aus dem geografisch begrenzten und klassifizierten Anbaugebiet der Champagne.
Zur Herstellung sind nur die drei Rebsorten Chardonnay, Pinot Noir (Spätburgunder) und Pinot Meunier (Schwarzriesling) zugelassen, aus welchem auch in Deutschland Sekt erzeugt wird. Die Herstellung erfolgt nur durch Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren.
Kohlendioxid.
Die Löslichkeit in Wein und Schaumwein ist um ein vielfaches höher als in Wasser. Durch diealkoholische Gärung wandeln Hefen Zucker in Alkohol und Kohlensäure um. Das CO2 im Schaumwein darf nur aus der alkoholischen Gärung der Cuvée stammen, aus der er bereitet wird.
Bezeichnet die Enthefung von Schaumwein im Rüttelverfahren.
Nach Beendigung der zweiten Gärung setzen sich die Hefen durch das Rüttelverfahren im Flaschenhals ab, da beim rütteln die Sektflasche auf den Kopf gedreht wird. Danach wird der Flaschenhals mit Hilfe einer Kühlsole eingefroren. Der dabei gebildete Hefepfropfen wird bei kurzzeitigem öffnen der Flasche durch den Kohlensäuredruck des Schaumweins ausgetrieben. (s. auch Enthefung)
Die Vierfach – Flasche (3 l), oder auch doppelte Magnum (2x1,5 l).
Zusatz von in Wein gelöstem Zucker bei der Sektherstellung.
Zunächst als Fülldosage zur Einleitung der zweiten Gärung; dann als Versanddosage zur geschmacklichen Abstimmung des fertig vergorenen und degorgierten Sektes.
Zuckergehalt über 50 g/l.
Entfernen der Hefe aus dem Schaumwein oder Sekt. Hierzu gibt es zwei Verfahren:
1. Rüttelenthefung Degorgieren, traditionelle Flaschengärung
2. Filterenthefung oder Filtrationsenthefung oder Transvasieren, wobei die Hefe unter Verwendung von Filtern vom Schaumwein abgetrennt wird, so dass der Schaumwein klar auf die Flasche gefüllt werden kann. Flaschengärung im Transvasierverfahren, Tankgärung
Zuckergehalt eines Sektes von 0-6 g/l
Enthefung
Stiller Wein (einzelner Wein oder Cuvée), erzeugt aus Traubenmost über die alkoholische Gärung.
Geschmacksbezeichnung für Schaumweine mit einem Zuckergehalt von 33 – 50 g/l .
Mikroorganismen die die alkoholische Gärung unter Bildung von Ethylalkohol und CO2durchführen.
Reinzuchthefen sind Hefereinkulturen von Hefestämmen aus einer Zelle. Da nicht alle Hefegattungen qualitativ unbedenklich sind, hat man erstmals 1894 in Geisenheim mit Erfolg versucht, Hefestämme aus nur einer Zelle weiter zu vermehren, um somit deren qualitative Vorteile zu nutzen.
Die Hefe hat nicht nur während der Gärung Einfluss auf das Getränk. Sie gibt vielmehr bei der Reife wertvolle Stoffe für das Bukett ab. Die reduktive Wirkung (Schutz vor Luftsauerstoff) der Hefe fördert die Frische, Spritzigkeit und Feinperligkeit der Schaumweine. Diese volle Nutzung ihrer Wirkstoffe kann sowohl durch langes Flaschenlager „auf der Hefe“ wie durch ihr feines Verteilen im Rohsekt erreicht werden.
Um die Bezeichnung „Flaschengärung im traditionellen Verfahren“ tragen zu dürfen, muss ein Schaumwein oder Sekt mindestens neun Monate in der Flasche auf dem Hefedepot reifen.
Ist die alkoholische Gärung beendet (erste oder zweite Gärung), setzen sich die Hefezellen (Hefe) auf dem Boden des Gärbehältnisses ab und bilden ein Hefedepot.
Aus der Baumrinde der Korkeiche (Quercus Suber) ausgestanzter, traditioneller Wein- und Sektflaschenverschluss. Bei Sektflaschen wird der Korken vorm Herausdrücken durch den Kohlensäuredruck des Getränks mit der Agraffe gesichert.
Unangenehmer, muffiger Geruch und Geschmack eines Weines oder Schaumweines nach einem Korken, der krank geworden ist. Diese Erkrankung ist auch nach sorgfältiger Durchsicht nicht zu erkennen und wirkt sich negativ auf den Wein bzw. Sekt aus.
Die Doppelflasche hat einen Inhalt von 1,5 l.
Fachausdruck für das Entgasen der Kohlensäure, das Perlen des Sektes im Sektglas.
Ein sog. „feines Mousseux“ zeichnet sich durch sehr kleine und feine Kohlensäureperlen aus und ist ein Qualitätsmerkmal für hochwertigen Sekt oder Schaumwein.
Französische Bezeichnung für Schaumwein.
Eingeschliffene, raue Stelle am tiefsten Punkt des Sektglases.
Hier entbindet sich die Kohlensäure und das feine Mousseux steigt in einer Kette kleiner Kohlensäure-Perlen an die Oberfläche.
Weine, die bei 20° C einen Kohlensäuredruck von mindestens 1,0 und nicht über 2,5 bar aufweisen und erkennbar perlen bezeichnet das Weingesetz als Perlwein.
Diese muss auf dem Etikett angegeben werden. In Deutschland wird Perlwein entweder durchImprägnieren von Wein mit Kohlensäure oder durch Fortsetzung der Vergärung des Mostes in geschlossenen Behältern erzeugt. Ebenfalls möglich, jedoch aufwendiger ist eine zweite Vergärung bis zu dem o.g. Kohlensäuredruck.
Perlwein darf in der äußeren Aufmachung nicht mit Schaumwein verwechselbar in Verkehr gebracht werden (bzgl. Ausstattung und Flaschenart).