Die Angabe muss auf dem Etikett des Schaumweins deklariert werden.
• „brut nature“ oder „extra brut“ oder „extra herb“:
Wenn der Zuckergehalt zwischen 0 – 6 g/l liegt
• „brut“ oder „herb“:
Wenn der Zuckergehalt niedriger als 15 g/l ist
• „extra dry“ oder „extra trocken“:
Wenn der Zuckergehalt zwischen 12 – 20 g/l liegt
• „sec“, „trocken“, „secco“ oder „seco“ oder „dry“:
Wenn der Zuckergehalt zwischen 17 – 35 g/l liegt
• „demisec“, „halbtrocken“, „aboccato“, „medium dry“ oder „semi seco“:
Wenn der Zuckergehalt zwischen 33 – 50 g/l liegt
• „doux“, „mild“, „dolce“, „sweet“, „sed“:
Wenn der Zuckergehalt höher als 50 g/l ist
überschneidet sich der Zuckergehalt des Erzeugnisses, so darf der Hersteller oder Einführer nur eine Bezeichnung seiner Wahl verwenden.