Weine, die bei 20° C einen Kohlensäuredruck von mindestens 1,0 und nicht über 2,5 bar aufweisen und erkennbar perlen bezeichnet das Weingesetz als Perlwein.
Diese muss auf dem Etikett angegeben werden. In Deutschland wird Perlwein entweder durchImprägnieren von Wein mit Kohlensäure oder durch Fortsetzung der Vergärung des Mostes in geschlossenen Behältern erzeugt. Ebenfalls möglich, jedoch aufwendiger ist eine zweite Vergärung bis zu dem o.g. Kohlensäuredruck.
Perlwein darf in der äußeren Aufmachung nicht mit Schaumwein verwechselbar in Verkehr gebracht werden (bzgl. Ausstattung und Flaschenart).