Flüssigkeit aus in Wein gelöstem Zucker und Reinzuchthefe, die die zweite Gärung der Cuvéeinitiiert.
Die Fülldosage darf den Gesamtalkoholgehalt des fertigen Sektes um höchstens 1,5 % vol erhöhen. Für die vom Gesetz vorgeschriebene Druckentwicklung werden etwa 25g Zucker je Liter benötigt. Die àFülldosage darf sich aus Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost, Traubenmostkonzentrat, Kristallzucker und Wein zusammensetzen.