Durchführung der zweiten Gärung in der Flasche.
Nach Beendigung der Gärung und Reife des Sektes wird dieser entweder nach demRüttelverfahren („Flaschengärung nach traditionellem Verfahren“) oder durch Filterenthefung von der Hefe getrennt. Der Begriff „Flaschengärung“ darf nur angegeben werden, wenn die Cuvéedurch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Qualitätsschaumwein geworden ist und die Herstellungsdauer einschließlich der Reife im Herstellungsbetrieb vom Beginn der zweiten Gärung an mindestens neun Monaten beträgt.