Schloss Wachenheim - Sekt aus der Pfalz | Sektlexikon


Crémant

Die Bezeichnung Crémant hat lange Tradition und kommt aus dem französischen Sprachgebrauch. Bereits damals befanden sich unter den moussierenden Weinen der Champagne auch solche, die nur eine schwache Gärung erfahren hatten. Diese bezeichnete man als Crémant oder halb-moussierende Schaumweine, wobei sie sich durch einen geringeren Kohlensäuregehalt, bzw. ein schwächeres Mousseux oft angenehm weinig präsentierten. Später wurde dieser Begriff in Frankreich über die Grenzen der Champagne hinaus für einen guten Vin Mousseux gehobener Qualität verwendet.

Heute darf die Bezeichnung „Crémant“ nur für Sekte verwendet werden, die die sehr anspruchsvollen Kriterien der EG-Verordnung erfüllen. Dabei ist die historische Bedeutung als „halb-moussierende Schaumweine“ in den Hintergrund getreten. Selbstverständlich hat ein „Crémant“ heute ein ebenso prickelndes wie angenehmes Mousseux

In der EG-VO Nr. 2333/92 (neu 310) wurden die Kriterien für die Herstellung von Crémant festgelegt, wobei sich die Vorbedingungen für die Herstellung unseres Crémant Sekt b.A. Pfalz wie folgt definieren:
1. Die Trauben werden von Hand gelesen.
2. Die Kelterung der Trauben wird ohne das Vermahlen der Trauben als Ganztraubenpressung durchgeführt.
3. Die Ausbeute bei der Traubenpressung ist auf 66% festgelegt (150 kg Trauben ergeben ca. 100 kg Most).
4. Der Höchstgehalt der schwefligen Säure ist auf maximal 150 mg/l begrenzt.
5. Der Qualitätsschaumwein b.A. muss in traditioneller Flaschengärung hergestellt sein.
6. Für die einzelnen Weinanbaugebiete sind bestimmte Rebsorten vorgeschrieben; für die Pfalz sind dies die Rebsorten Weissburgunder, Riesling, Grauburgunder, Spätburgunder, Schwarzriesling und Chardonnay.
7. Die Versanddosage ist auf max. 15g/l entsprechend der Bezeichnung „brut“ zu begrenzen.